Psychosoziale Beratung für arbeitssuchende Frauen – Psychosoziale Beratung mit Beratungsschein durch das Jobcenter
Die Aufgaben der psychosozialen Beratung:
Wenn die Arbeitssuche, bzw. die Arbeitsvermittlung mit Hemmnissen verbunden ist, wenn seelische Probleme übermächtig werden, oder wenn eine schwierige Lebenslage unlösbar erscheint, ist es manchmal nützlich, jemanden zum Reden zu haben, der
- zuhört,
- sich bemüht zu verstehen,
- die Ruhe bewahrt,
- mitdenkt und Fragen stellt,
- helfen kann, die Situation unter einem neuen Blickwinkel zu betrachten und neue Perspektiven zu entdecken,
- hilft, die Gedanken zu ordnen und Schritt für Schritt voranzukommen.
Wie kommt die Beratung zustande?
Die psychosoziale Beratung kann in Ihrem Jobcenter vereinbart werden, wobei die Initiative von Ihrer Ansprechpartnerin/Ihrem Ansprechpartner im Jobcenter oder von Ihnen ausgehen kann. Wenn Sie also das Gefühl haben, das die o. g. Situationen auf Sie zutreffen, oder Sie irgend-einen anderen Beratungsbedarf haben, sprechen Sie Ihre Ansprechpartnerin/Ihren Ansprech-partner im Job-Center an. Die Freiwilligkeit der Vereinbarung ist uns dabei sehr wichtig.
Durchführung:
Sie haben zunächst 4 Gespräche zur Problemklärung und Zielvereinbarung zur Verfügung. Dabei stehen Ihre Bedürfnisse im Vordergrund, ein wichtiger Schritt ist die Zielvereinbarung.
Es besteht dann die Möglichkeit, weitere Termine zu vereinbaren, wobei folgende Inhalte im Vordergrund stehen:
- Begleitung durch die Krisensituation
- Entlastung und Stabilisierung
- Förderung sozialer Kompetenzen
- Ressourcenaktivierung
- Zukunftsplanung, evtl. der berufliche (Wieder-) Einstieg
- Bei Bedarf Unterstützung bei der Überleitung in weiterführende Behandlungen und Therapien